Beliebt als Begrüßungstrunk der Imker. Jeder Gast muss erst einmal ein Schlückchen Bärenfang probieren.
Jugendschutz
Branntwein und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) dürfen weder an Kinder und Jugendliche abgegeben werden noch dürfen sie von ihnen getrunken werden. Gleiches gilt für Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten.
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